Der Steuerbonus für Handwerkerrechnungen verdoppelt sich
Der Steuerbonus für Handwerkerleistungen für Instandhaltungs- und Modernisierungsarbeiten in privaten Haushalten wird von bisher 600 Euro auf 1.200 Euro verdoppelt. Dazu zählt auch der Fenstertausch.
Seit dem 1. Januar 2009 gilt der doppelte Steuerbonus für Handwerkerleistungen – 20 Prozent von bis zu 6000 Euro. Der neue Flyer des ZDH informiert über die steuerlichen Neuregelungen und erläutert die Praxis anhand von Beispielen.
Begünstigt sind alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die in einem inländischen Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden. Wichtige Neuerung: Wohnungseigentümergemeinschaften können ab Januar unter bestimmten Voraussetzungen den Steuerbonus ebenfalls in Anspruch nehmen.
Steuerlich begünstigt wird nur die reine Dienstleistung. Dazu zählen auch beispielsweise die Fahrtkosten des Handwerkers, nicht aber die Materialkosten. Aus der Rechnung des Fensterfachbetriebes muss also der Anteil, der auf die Dienstleistung (Montage) entfällt eindeutig hervorgehen. Es können auch mehrere Rechnungen über geringe Beträge eingereicht werden. Eine reine Festpreisvereinbarung auf einer Rechnung ist steuerlich nicht begünstigt. Mit dem Handwerksunternehmen sollte daher schon vor der Rechnungstellung über die erforderliche Aufteilung auf der Rechnung gesprochen werden. Alle Rechnungen müssen unbar bezahlt werden. Mit einer Kopie des Kontoauszuges der Buchung dokumentiert, wird dieser Nachweis u.a. erbracht. Voraussetzung ist auch die Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.
Der neue Flyer des ZDH informiert über die steuerlichen Neuregelungen und erläutert die Praxis anhand von Beispielen.
Download Fleyer des ZDH pdf-Datei - 612 kb
Infobroschüre der Kreishandwerkerschaft gültig seit dem 01.01.2009
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